Das PAN-EU Verfahren

Das PAN-EU Verfahren gibt Dir die Möglichkeit dein Absatzpotenzial, durch die Erschließung eines Marktes mit weiteren potenziellen Nutzern, zu steigern. Was genau hinter dem Verfahren steckt und was Du beachten musst, erklären wir Dir jetzt.

Was versteht man darunter?

Unter dem PAN-EU Verfahren versteht man den paneuropäischen Versand durch Amazon. Dieser gibt den Amazon-Händlern die Möglichkeit, in verschiedenen europäischen Ländern zu lagern und von dort aus ihre Produkte zu verkaufen und zu verschicken. Dies bringt geringere Logistikkosten mit sich und einen schnelleren Versand aus dem lokalen Warenlager.

Neben dem Warenlager in Deutschland, befinden sich weitere sieben Warenlager in verschiedenen europäischen Ländern.

Amazon kümmert sich hierbei um die Logistik, die Lagerung, den Versand und die Retouren.

Auswirkungen auf die Umsatzsteuer:

Für jedes Land, in dem Du ein Warenlager besitzt, benötigst Du eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Zusätzlich musst Du dich in dem jeweiligen Land steuerlich registrieren. Das bedeutet, dass Du in dem EU-Land steuerpflichtig wirst und monatlich bzw. quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beachtung des One-Stop-Shop (OSS) Verfahrens. Der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU muss seit dem 01.07.2021 gesondert gemeldet werden. Verkaufst Du deine Produkte zusätzlich über ein Amazon-Lager, dann gilt grundsätzlich das OSS-Verfahren, das heißt ihr müsst eure Umsätze dem Bundeszentralamt für Steuern melden. Alle weitere Besonderheiten und Infos findest Du in einem weiteren Blogbeitrag zum Thema OSS-Verfahren.

Bei Nichteinhaltung oder falscher Umsetzung werden hohe Strafgelder festgesetzt und die Umsätze müssen für jedes Land nachträglich gemeldet und versteuert werden.

Aus diesem Grund benötigst Du einen Steuerberater, welcher sich im Bereich E-Commerce und Amazon gut auskennt und sich um deine steuerlichen Pflichten in den EU-Ländern kümmert. Mit Hilfe von Softwarelösungen wie CountX, Taxdoo, Dutypay  oder Amainvoice wird die steuerliche Registrierung und Abwicklung in allen EU-Ländern erleichtert. Durch unseren direkten Ansprechpartner bei diesen Softwareanbietern können wir dich hierbei optimal unterstützen.

FAZIT:

Es gibt viele Besonderheiten, die Du beim PAN-EU Verfahren beachten musst. Wichtig ist, dass du Dich rechtzeitig um die steuerlichen Angelegenheiten kümmerst und so mögliche Probleme vorab vermeidest.

Wenn Du Fragen zum Thema Warenlager, umsatzsteuerliche Registrierung oder dem PAN-EU Verfahren hast, dann melde Dich gerne bei uns.

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