Die Überbrückungshilfe II

Die vom Gesetzgeber eingeführte Corona-Überbrückungshilfe I geht in die Verlängerung, sodass der neue Förderzeitraum die Monate September bis Dezember 2020 umfasst.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen

  • mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten

oder

  • einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Höhe der Förderung

1)

  • Die Überbrückungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlpflichtigen Zuschuss und erstattet einen Anteil in Höhe von
  • 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
  • 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %
  • 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % und unter 50 %

2)  Personalkosten werden pauschal in Höhe von 20 % (bisher 10 %) der übrigen Fixkosten gefördert.

3)  Die Deckelung des Förderbetrags wird unabhängig von der Beschäftigtenanzahl auf 50.000 € pro Monat angehoben.

4)  Die ergänzende Förderung des Landes durch einen fiktiven Unternehmerlohn wird auch in der zweiten Phase fortgesetzt.

Dieser wird mit folgenden Beträgen monatlich gewährt:

  • 590 € bei einem Umsatzeinbruch zwischen 30 % und unter 50 % im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 830 € bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 180 € bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 % im Vergleich zum Vorjahresmonat

Achtung!

 Nach Ablauf des Förderzeitraums ist der vorläufige Antrag mit den tatsächlichen Zahlen zu korrigieren. Dies kann zu einer (teilweisen) Rückzahlung oder einer nachträglichen Erhöhung der Förderung führen.

Antragsstellung

Die Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort unter: http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ gestellt werden. Die Frist endet am 31.03.2021.

Die Durchführung ergeht über die Länder in einem vollständig digitalen Verfahren. Wie auch in der ersten Phase sind Anträge nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu stellen.

Falls Du Fragen hast, melde Dich gerne bei uns!

Bleib gesund und zuversichtlich!

 

info@monschein-steuerberater.de

www.monschein-steuerberater.de

https://beratung.monschein-steuerberater.de/

 

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar