Steuern sparen mit dem Firmenwagen!

Seit 2019 fördert die Bundesregierung das umweltfreundliche Fahren. Um die Klimaziele, welche bis 2020 erzielt werden sollen, zu erreichen müssen diverse CO2 Quellen eingedämmt werden. Da die Elektromobilität noch wenig Anhänger findet, sind die Anschaffungskosten eines E-Autos dementsprechend hoch. Um das Interesse an den klimafreundlichen Fahrzeugen in der Gesellschaft zu wecken, werden steuerliche Anreize durch das Jahressteuergesetz 2019 verlängert und ausgeweitet. Wie bei allen Firmenfahrzeugen muss auch bei der Überlassung von Elektrofahrzeugen der private Nutzwert durch eine pauschale Ermittlung oder durch ein Fahrtenbuch versteuert werden.

Welche Versteuerungsmethode sich wann lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Ihr Steuerberater ist der beste Ansprechpartner für eine Beratung. Die folgenden Faustregeln geben eine Orientierung, welche Methode für Sie am günstigsten ist.

Aufgrund der hohen Bruttolistenpreise von Elektrofahrzeugen, kann sich die pauschale Versteuerung zum Nachteil bei Arbeitnehmer/-innen auswirken.

Bei der Versteuerung über die Fahrtenbuchmethode werden nur die tatsächlich gefahrenen Privatfahrten zugrunde gelegt. Sind Sie also überwiegend beruflich mit dem Firmenwagen unterwegs, lohnt sich ein Fahrtenbuch fast immer. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge mit einem relativ hohen Bruttolistenpreis oder einer hochwertigen, werkseitig eingebauten Sonderausstattung.

Um den Aufwand für das Schreiben von Fahrtenbüchern möglichst gering zu halten, empfehlen wir Ihnen gerne die elektronische Softwarelösung von Vimcar.

Bei Fragen können Sie sich gerne bei uns melden.

Gerne beraten wir Sie hierzu digital via Skype oder Zoom.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

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