Neuer Schub für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU: das Zukunftsfinanzierungsgesetz

Willst Du mit Deinem Start-up richtig durchstarten, benötigst Du neben umfassendem Know-how vor allem auch das: Kapital! An ausreichende Mittel zu kommen, stellt für junge Unternehmen allerdings oft eine Herausforderung dar. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im August 2023 einen Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Um was es dabei genau geht, erfährst Du hier.

 

Was sind die Ziele und Hintergründe des Zukunftsfinanzierungsgesetzes?

 

Gemeinsam mit dem Justizministerium hat das Finanzministerium das Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht. Dieses soll die Finanzierung von Start-ups, Wachstumsfirmen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) erheblich erleichtern. Die zentralen Ziele auf einen Blick:

  • unkomplizierterer Zugang zum Kapitalmarkt
  • einfachere Umwandlung erfolgreicher Start-ups in Aktiengesellschaften
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligungen stärken

Das neue Gesetz ist Teil der Start-up-Strategie des Bundeskabinetts. Hintergrund: Damit Deutschland weiterhin wettbewerbsfähig bleibt, möchte die Bundesregierung junge, dynamische Unternehmen gezielt fördern. Denn Start-ups wie Deins sind nicht nur Motor für innovative Ideen, Produkte und Dienstleistungen. Durch Deine unternehmerische Tätigkeit schaffst Du auch neue Arbeitsplätze.

 

Bringe Dein aufstrebendes Unternehmen schneller an die Börse!

 

Damit das funktioniert, müssen Start-ups und Wachstumsfirmen mitunter erhebliche Investitionen tätigen. Das dafür nötige Geld sollst Du dank des Zukunftsfinanzierungsgesetzes rascher und unbürokratischer erhalten. Hierfür beabsichtigt die Bundesregierung, das Gesellschaftsrecht zu ändern.

Bist Du mit Deinem Start-up bereits erfolgreich am Markt? Dann starte die nächste Phase. Schließlich profitieren Scale-ups (Unternehmen in der Wachstumsphase) ebenfalls von diesem neuen Gesetz. Es sieht unter anderem vor, die Anforderungen an die Börsenzulassung abzusenken. Dein Vorteil dabei: Firmierst Du als Aktiengesellschaft, eröffnen sich Dir zusätzliche Möglichkeiten zur Eigenkapitalbeschaffung.

 

Neuer Fonds finanziert erfolgversprechende Start-ups und KMU

 

Frisches Geld kannst Du Dir ferner über die European Tech Champions Initiative (ETCI) sichern. Dahinter verbirgt sich ein Fonds, in den öffentliche Kapital- und Risikokapitalgeber einzahlen. Das darüber bereitgestellte Geld kommt aufstrebenden Wachstumsfirmen zugute.

Weiterhin zielt das Gesetzesvorhaben darauf ab, die Mitarbeiter von Start-ups stärker am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Hierzu hat das Finanzministerium verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen ausgearbeitet.

 

Das sind die Eckpunkte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes

 

Um den Standort Deutschland für Start-ups und Wachstumsunternehmen attraktiver zu machen, setzt die Bundesregierung auf eine Reihe von Maßnahmen. Diese führt sie in diesem Gesetz zusammen. Die geplanten Änderungen betreffen neben dem Kapitalmarkt- und Steuerrecht ebenso das Gesellschaftsrecht. Willst Du von dem neuen Gesetz profitieren, wirf einfach einen Blick auf die wichtigsten Eckpunkte:

 

Gesenkte Anforderungen für Börsenzulassung

Bist Du Gründerin oder Gründer eines Start-ups, darfst Du Dich in Zukunft über eine vereinfachte Börsenzulassung sowie geringe Zulassungsfolgepflichten freuen. Zudem verringert sich das Mindestkapital für einen Börsengang von bisher 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro.

Einfachere Finanzierung von Start-ups durch institutionelle Investoren

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht unter anderem vor, dass die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Muster für standardisierte Verträge, die sich auf bestimmte Finanzprodukte beziehen, zwischen Firmen anerkennt. Dies vereinfacht Investments durch institutionelle Anleger, darunter Banken und Versicherungen.

Neue Finanzierungsoptionen durch Digitalisierung

Wird das Gesetz verabschiedet, hast Du mit Deinem börsennotierten Unternehmen zukünftig auch die Möglichkeit, Aktien auf Basis der Blockchain-Technologie auszugeben. Außerdem ist eine simplere Übertragbarkeit von Kryptowerten geplant.

Digitalisierung des Kapitalmarkts vorantreiben

Der Finanzminister möchte bürokratische Hürden am Kapitalmarkt abbauen. Dafür will er beispielsweise Digitalisierungshemmnisse in den Aufsichtsgesetzen beseitigen. Für ausländische Investoren relevant: In Zukunft soll mit der BaFin eine Kommunikation auf Englisch möglich sein.

Zusätzliche Möglichkeiten zur Eigenkapitalgewinnung

Tritt das Gesetz in der aktuellen Form in Kraft, kannst Du Dir über Mehrstimmrechtsaktien (dual class shares) frisches Kapital an der Börse beschaffen. Darüber hinaus räumt das Eckpunktepapier der Regierung günstigere Bedingungen für eine Kapitalerhöhung ein – etwa niedrigere Hürden für den Ausschluss von Bezugsrechten.

Fördern des Aktiensparens

Das Gesetz setzt Anreize dafür, dass Menschen hierzulande verstärkt Aktien kaufen. So ist zum Beispiel ein höherer Freibetrag für Aktienveräußerungen von Privatpersonen geplant. Die dadurch anziehende Nachfrage nach Aktien vereinfacht wiederum die Eigenkapitalgewinnung für Dein Start-up oder KMU.

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen attraktiver machen

Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt laut Gesetzentwurf von aktuell 1.440 Euro auf 5.000 Euro. Durch diese und weitere Maßnahmen können Deine Mitarbeiter noch mehr an der wirtschaftlichen Entwicklung Deines Start-ups partizipieren. Die Folge: Dein Team ist auf Dauer motivierter.

 

Fazit

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz bündelt mehrere Maßnahmen, die den Standort Deutschland für Start-ups und Wachstumsunternehmen attraktiver machen sollen. Im Fokus dabei steht das Thema Kapitalbeschaffung. Hast Du etwa einen Börsengang vor, gestaltet sich dieser durch das geplante Gesetz einfacher. Daneben kommst Du schneller an Kapital von ausländischen Investoren. Beachte jedoch: Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Änderungen sind also möglich.

 

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