Steuerliche erste Schritte für Gründer und Selbstständige – Ein Überblick
Beim Thema Steuern fühlen sich viele angehende Gründer überfordert. Schließlich sind die steuerlichen Bestimmungen und Anforderungen in Deutschland vielzählig und komplex. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten steuerlichen Vorgaben zu Neugründungen zusammen und zeigt auf, wie Du beim Start ins Unternehmertum Steuerfallen vermeidest.
Möglichkeiten für eine Selbstständigkeit
Die meisten Gründer entscheiden sich, das eigene Business zunächst neben dem Hauptberuf zu starten. So kann das Risiko minimiert werden, da ein festes Einkommen vorhanden bleibt. Die (nebenberufliche) Selbstständigkeit lässt sich in zwei Gruppen einteilen:
- Freiberufler (akademische, schriftstellerische oder künstlerische Tätigkeit)
- Gewerbetreibende (Verkauf von Waren oder handwerkliche Tätigkeiten)
Da die Zuordnung in eine der beiden Kategorien nicht immer ganz einfach ist, entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt, worunter die Tätigkeit fällt. Beispiele für Freiberufler sind Grafikdesigner oder Copywriter, während ein Online-Shop mit Produkten ein Gewerbe darstellt.
Nebenberuflich gründen – Steuern sparen?
Prinzipiell sind Nebenjobs nach dem deutschen Recht immer steuerpflichtig. Es wird immer das Gesamteinkommen einer Person versteuert, welches sie im Jahr einnimmt. Einige Ausnahmen ergeben sich aus der nebenberuflichen Gründung.
Lediglich dann, wenn aus einer selbstständigen Tätigkeit pro Jahr weniger als 410 Euro erzielt werden, bleibt dieses Einkommen steuerfrei. Zudem haben Gründer unabhängig vom Einkommen durch die Nebentätigkeit die Möglichkeit, Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Das sind alle Kosten, die für Deine selbstständige Nebentätigkeit notwendig sind, also etwa Büromaterial oder Technik.
Übersicht über anfallende Steuern für Gründer
Anbei findest Du einen Überblick über die anfallenden Steuern, wenn Du ein Gewerbe gründest oder eine Selbstständigkeit anmeldest:
- Personengesellschaften und Einzelunternehmer versteuern den Gewinn nach dem individuellen Einkommenssteuersatz.
- Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) fällt die Körperschaftssteuer auf Gewinne an.
- Alle Gewerbetreibenden müssen bei Überschreitung des Gewerbesteuer-Freibetrages zudem die Gewerbesteuer beachten.
Um den Gewinn zu ermitteln, können Unternehmen und Selbstständige entweder die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder die Bilanzierung (doppelte Buchführung) wählen. Zu letzterem sind z. B. Kapitalgesellschaften verpflichtet.
Die steuerlichen Vorgaben bei einer Existenzgründung sind keinesfalls so kompliziert, wie viele angehende Gründer vermuten. Durch umfangreiche Freibeträge und steuerliche Erleichterungen kannst Du schnell durchstarten.
Steuer-Fehler vermeiden: Erste Schritte für angehende Gründer
Bevor Du ein Unternehmen gründest oder eine Karriere als Selbstständiger anstrebst, solltest Du wissen, ob es sich bei Deiner Tätigkeit um ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 Einkommenssteuergesetz (EstG) handelt – denn daraus ergeben sich auch die steuerlichen Vorgaben.
Steuerlich relevante Anmeldungen
Handelt es sich bei der Neugründung um ein Gewerbe, muss dieses bei der zuständigen Kommune oder Stadt angemeldet werden. Die Gebühren hierfür betragen meist zwischen 25 und 45 Euro. Die Gewerbeanmeldung ist auch rückwirkend möglich.
Wichtig: Es gibt auch erlaubnispflichtige Gewerbe. Dazu zählen unter anderem Gaststätten, Apotheken, Finanzdienstleister oder Spielhallen.
Im Anschluss zur Anmeldung auf dem Gewerbeamt erhältst Du einen Brief des zuständigen Finanzamtes. Im sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibst Du alle wichtigen Informationen zu Deinem Unternehmen an. Danach bekommst Du eine Steuernummer zugeteilt, die für alle späteren steuerlichen Vorgänge relevant ist. Als Freiberufler fällt der Schritt der Gewerbeanmeldung weg – lediglich der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
Gewerbe, Umsatz- und Einkommenssteuer bei einer Neugründung
Mit der Gewerbeanmeldung geht die Pflicht einher, in Zukunft alle vorgeschriebenen Steuern abzuführen und regelmäßige Meldungen für diese einzureichen. Auch hier gibt es Unterschiede zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist Teil der Unternehmenssteuern und muss von allen Gewerbetreibenden bezahlt werden. Freiberufler sind dagegen von dieser Steuer befreit. Sie richtet sich nach der Höhe des Gewinns, welchen ein Gewerbe erwirtschaftet hat.
Hinweis: Für die Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro. Erst wenn der jährliche Gewinn diese Summe überschreitet, muss Gewerbesteuer abgeführt werden.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler können umsatzsteuerpflichtig sein. Dann muss monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden, aus welcher die zu entrichtende Umsatzsteuer hervorgeht. Diese ergibt sich aus den zu versteuernden Einnahmen und der abziehbaren Vor- bzw. Mehrwertsteuer. Als angehender Gründer ist die Kleinunternehmerregelung für Dich vermutlich die beste Option – es sei denn, Du erwartest bereits im ersten Geschäftsjahr hohe Umsätze. Rechnen Gründer mit einem Umsatz von weniger als 22.000 Euro im ersten Geschäftsjahr, können sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Wichtig: Bei Geschäften im europäischen Ausland bedarf es trotz Kleinunternehmerregelung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Finanzamt verzichtet in diesem Fall jedoch meist auf die Voranmeldungen.
Fazit und Tipps für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit
Der Start in die Selbstständigkeit ist mit einigen Anträgen, Meldungen und steuerlichen Vorbereitungen verbunden. Viele Anträge (z. B. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) können digital ausgefüllt und abgegeben werden, was den Papierkram in Grenzen hält. Für angehende Selbstständige und Gründer werden zudem verschiedene Informationsveranstaltungen geboten. Im kostenlosen Breakfree-Seminar geben Experten weitere Steuer-Tipps für angehende Gründer und zeigen Dir auch, wie Du einen Businessplan erstellst und was es hinsichtlich der Rechtsform zu beachten gibt.
Mit dieser Übersicht haben wir Dir hoffentlich die Angst vor steuerlichen Stolpersteinen genommen – und wünschen einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.
Titelbild: shutterstock_2168858825_Daenin.jpg
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