Die Überbrückungshilfe II – Welche Kosten sind förderfähig?

Die Überbrückungshilfe II soll fortlaufende Kosten ausgleichen und die betriebliche Tätigkeit von Unternehmen aufrechterhalten. Somit können bis zu 90 % der Fixkosten vom Land erstattet werden. Doch was genau fällt unter „Fixkosten“?

Dabei muss es sich um vertraglich begründete Kosten handeln, welche nicht innerhalb des Förderzeitraums gekündigt oder im Leistungsumfang reduziert werden können.

Die Kosten sind ansetzbar, wenn die vertragliche Fälligkeit im Förderzeitraum liegt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Rechnung das erste Mal gestellt wird.

Ausnahme: Aufwendungen für Hygienemaßnahmen können auch dann berücksichtigt werden, wenn sie nicht vor dem 1. September 2020 begründet sind.

Nicht förderfähig sind gestundete Kosten, die zuvor im Rahmen anderer Zuschussprogramme (z. B. Soforthilfe oder 1. Phase der Überbrückungshilfe) bereits geltend gemacht wurden und nun im Förderzeitraum zur Zahlung fällig werden.

Wer trägt die Kosten für den Steuerberater?

Die Kosten für den Steuerberater müssen von dem Antragsteller vorerst selbst getragen werden. Sie können jedoch als förderfähige Fixkosten bei der Beantragung der Überbrückungshilfe in Höhe des prozentualen Fördersatzes erstattet werden.

Sofern der Steuerberater zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Rechnung gestellt hat, ist die Höhe der Kosten zu schätzen. Auch Rechnungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses dürfen berücksichtigt werden, soweit die Fälligkeit der Zahlung im Förderzeitraum liegt.

Welche Fixkosten sind das konkret?

  • Mieten und Pachten
  • Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen
  • Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
  • Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • Grundsteuern
  • Betriebliche Lizenzgebühren
  • Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben,
  • Kosten für den Steuerberater
  • Personalaufwendungen

 

Weitere Informationen zu den förderfähigen Kosten findest Du hier:

https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungslegung/fachinfos/BStBK_FAQ_UEberbrueckungshilfen_II.pdf

Bleib gesund und zuversichtlich!

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