Der Koalitionsvertrag steht – diese Steueränderungen kommen auf Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer zu
Nach Wochen intensiver Verhandlungen zur Regierungsbildung einigten sich Union und SPD am 9. April 2025 und legten ihren Koalitionsvertrag vor. Diesem 146-seitigen Fahrplan für die 21. Legislaturperiode, der den Titel „Verantwortung für Deutschland“ trägt, haben die Parteigremien inzwischen offiziell zugestimmt. Damit ist klar, welche politischen und wirtschaftlichen Prioritäten die kommende Bundesregierung setzen wird. Besonders für euch als Unternehmer und Selbstständige sind die steuerpolitischen Vorhaben in diesem Koalitionsvertrag bedeutend, da sie Neuerungen mit sich bringen, die eure Geschäftstätigkeiten und euer Einkommen beeinflussen. Hier erhaltet ihr einen umfassenden Einblick in die geplanten Maßnahmen und Veränderungen.
Anreize für eure Investitionen: Die Regierung ändert die Unternehmenssteuern
Abschreibungen: Die deutsche Wirtschaft lahmt seit nunmehr zwei Jahren und die kommende Bundesregierung ist entschlossen, dies zu ändern. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte „Investitions-Booster“ soll für Wachstum sorgen und die Bundesrepublik wieder zum ökonomischen Zugpferd Europas machen. Zu diesem Zweck plant die künftige Regierung, eine degressive Abschreibung von 30 Prozent für Ausrüstungsinvestitionen einzuführen. Diese Regelung ermöglicht euch, in den ersten Jahren einer Investition höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Die Maßnahme erhöht eure Liquidität und setzt Anreize zu zeitnahen Anschaffungen. Der „Investitions-Booster“ ist zeitlich befristet und soll für die Wirtschaftsjahre 2025, 2026 und 2027 gelten.
Körperschaftssteuer: Ab dem 1. Januar 2028 soll als Anschlussmaßnahme die Körperschaftsteuer schrittweise gesenkt werden. Der Steuersatz liegt bei derzeit 15 Prozent. Die Koalition beabsichtigt, den Satz in fünf aufeinanderfolgenden Schritten um jeweils einen Prozentpunkt zu reduzieren. Diese Maßnahme soll die steuerliche Belastung für Kapitalgesellschaften senken und den Standort Deutschland international wettbewerbsfähiger machen. Auch Personengesellschaften, so der Koalitionsvertrag, sollen von den Steuersenkungen profitieren. Zu diesem Zweck will die Koalition das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EstG verbessern. Interessant für Gründer ist die im Vertrag angekündigte Prüfung, ob die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen zukünftig unabhängig von der Rechtsform unter die gesetzlichen Regelungen der Körperschaftsteuer fallen können. Diese Überprüfung ist für das Jahr 2027 geplant.
Gewerbesteuersatz: Die künftige Bundesregierung beabsichtigt, aktiv gegen Scheinsitzverlegungen vorzugehen. Sie will alle verfügbaren administrativen Maßnahmen ergreifen, um Unternehmen daran zu hindern, ihren Sitz rein steuerlich motiviert in Gewerbesteuer-Oasen zu verlegen. Ergänzend erhöht die künftige Regierung den Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent. Damit stellt sie sicher, dass Gemeinden auch bei einem sehr niedrigen Hebesatz höhere Gewerbesteuereinnahmen erhalten.
Schließlich plant die Regierung, Körperschaften und Personengesellschaften schrittweise auf die Selbstveranlagung umzustellen. Sie verfolgt damit das Ziel, Steuerverfahren zu vereinfachen, wovon sowohl Unternehmen als auch die Finanzverwaltung profitieren.
Koalitionsvertrag sieht direkte Entlastungen für Arbeitnehmer und Steuerzahler vor
Einkommensteuer: Zur Mitte der Legislaturperiode, also etwa im Jahr 2027, können Arbeitnehmer mit einer sinkenden Einkommensteuer rechnen. Von den Entlastungen sollen insbesondere kleine und mittlere Einkommen profitieren. Der Koalitionsvertrag nennt jedoch keine konkreten Zahlen, die Rückschlüsse auf den Umfang der Steuersenkung erlauben.
Kinderfreibetrag: Ebenso ist beabsichtigt, die Familienförderung fairer zu gestalten und die steuerliche Entlastungswirkung durch die Kinderfreibeträge einerseits und das Kindergeld andererseits schrittweise anzugleichen. Eine gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass die Regierung bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch das Kindergeld adäquat anhebt. Dies kommt besonders Familien mit geringeren und mittleren Einkommen zugute. Seid ihr alleinerziehend, will die Koalition eure finanzielle Situation verbessern, indem sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anhebt oder weiterentwickelt.
Mehrarbeit: Eure Bereitschaft zu Mehrarbeit soll sich künftig spürbarer auszahlen. Die Koalition plant, Überstundenzuschläge, die über die tariflich orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, umgehend steuerfrei zu stellen. So macht sie Überstunden für euch finanziell attraktiver. Zahlt ihr als Arbeitgeber eine Prämie, um Teilzeitkräfte in eine dauerhafte tariflich orientierte Vollzeitbeschäftigung zu bringen, will die Regierung diese Zahlung steuerlich begünstigen. Für diejenigen unter euch, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, aber weiterarbeiten möchten, schafft der Koalitionsvertrag einen neuen Anreiz: Euer Gehalt aus dieser Tätigkeit soll bis zu einer Höhe von 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bleiben. Die Regierung will neben der Anwendung des Progressionsvorbehalts prüfen, ob diese Regelung nur dann gelten soll, wenn ihr die Regelaltersgrenze erreicht habt und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht.
Neuregelungen bei der betrieblichen Mobilität, den Werbungskosten und Ehrenämtern
Pendlerpauschale: Eure Fahrtkosten zur Arbeit könnt ihr ab 2026 einfacher und höher absetzen. Die Koalition erhöht die Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer (aktuell 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, dann 38 Cent).
E-Mobilität: Plant ihr den Kauf eines Elektroautos als Dienstfahrzeug, habt ihr Grund zur Freude, die Regierung hebt die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung auf 100.000 Euro an. So werden auch teurere E-Modelle als Firmenwagen wirtschaftlich attraktiv.
Ferner sollen gesonderte Abschreibungen für E-Fahrzeuge umgesetzt werden, um die Anschaffung von gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen zu fördern.
Arbeitnehmer: Um die Steuererklärung für Arbeitnehmer zu vereinfachen, will die Regierung die Einführung einer Arbeitstagepauschale prüfen, die Werbungskosten bündeln könnte.
Ehrenamt: Engagiert ihr euch ehrenamtlich, hebt die Koalition die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro an. Damit würdigt und fördert sie euer Engagement für das Wohl der Gemeinschaft.
Weitere im Koalitionsvertrag genannte steuerliche Maßnahmen und Veränderungen
Gastronomie: Auch bei der Umsatzsteuer nimmt die Regierung Anpassungen vor. Der ermäßigte Satz von sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie, der eigentlich Ende 2025 ausläuft, soll laut Koalitionsvertrag ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft gelten. Damit gibt die neue Bundesregierung den Gastronomen unter euch Planungssicherheit.
Sachspenden: Sachspenden an gemeinnützige Organisationen will die Koalition künftig möglichst weitgehend von der Umsatzsteuer befreien. Das soll Spenden erleichtern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Über die Kernbereiche der Unternehmens- und Einkommensteuer hinaus plant die Koalition mit ihrem Koalitionsvertrag auch Erleichterungen im Gemeinnützigkeitsrecht sowie die Einführung einer neuen „Frühstart-Rente“, um die Altersvorsorge zu stärken. Ergänzend enthält der Vertrag diverse weitere gezielte Maßnahmen, die von der Förderung energetischer Sanierungen über administrative Anpassungen bis zu sektorspezifischen Entlastungen reichen.
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