Nutzungsdauer von digitalen Wirtschaftsgütern auf ein Jahr reduziert
Welche Änderung gibt es bei den Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter? Als Beschlussempfehlung zum 3. Corona-Steuerhilfegesetz wurde durch einen Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 26.02.2021 die Abschreibungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter auf ein Jahr heruntergesetzt. Dadurch sind die digitalen Wirtschaftsgüter, die nach dem 01.01.2021 angeschafft wurden sofort und vollständig im Jahr der Anschaffung/ Herstellung absetzbar, auch […]