Steuererklärung 2018 – Möglichkeiten der modernen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater

Die Steuererklärung für das Jahr 2018 steht an.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie man die jährliche Steuererklärung anfertigen kann.
Zuerst gilt es die Entscheidung zu treffen, ob man Hilfe für die Erstellung der Einkommensteuererklärung in Anspruch nimmt oder ob man die Sache alleine angeht.
Sollte man zu dem Entschluss kommen, dass man Hilfe benötigt, bieten sich verschiedene Möglichkeiten.
Im Idealfall beauftragt man dafür einen Steuerberater, der aufgrund seines Fachwissens die beste Hilfe und Unterstützung leisten kann.

Zu  Beginn der Zusammenarbeit sollte ein Gespräch zwischen Mandant und Steuerberater stehen, in dem verschiedene Punkte geklärt werden.

  • Wie soll die Steuererklärung erstellt werden?
    Will man mit digitalen Lösungen/Programmen arbeiten oder soll die Ablage der Belege in Papierform erfolgen?
  • Was war im vergangenen Jahr?
    Investitionen, finanzielle Besonderheiten……

Das Gespräch kann je nach Wunsch des Mandanten persönlich, am Telefon oder per Videokonferenz durchgeführt werden, wobei ein persönliches Gespräch sicherlich die meisten Vorteile bietet.
Mandant und Steuerberater lernen sich persönlich kennen und es kann sich am ehesten eine Basis des Vertrauens entwickeln.

Der Steuerberater sollte auf jedem Fall beim Mandanten um eine Vollmacht für die Vertretung in Steuersachen  bitten. Diese kann er dann beim Finanzamt einreichen.
Damit können alle Daten des Mandanten, welche an das Finanzamt elektronisch übermittelt wurden, abgerufen und abgeglichen werden.

Komplette Abwicklung digital

Mit der webbasierten Online-Plattform Steuerbüro.Online kann die private Einkommensteuererklärung zusammen mit dem Steuerberater zu 100% digital erledigt werden.

Auch ich kann Ihnen diese Möglichkeit in vollem Umfang anbieten.

Zeit- und ortsunabhängig
Egal wann, egal von wo! Steuerberater und Mandant können maximal flexibel zusammenarbeiten.

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Rückfragen zur Steuererklärung werden in der Regel telefonisch oder per Email abgeklärt.
Nachdem die Steuererklärung fertiggestellt ist, sollte ein weiteres Gespräch geführt werden, in welchem das abschließende Ergebnis besprochen wird.
Die Einkommensteuererklärung wird anschließend komplett digital und ohne Belege an das Finanzamt übermittelt.
Sollte das Finanzamt Rückfragen zur Steuererklärung haben, setzt es sich direkt mit dem Steuerberater in Verbindung.
Der große Vorteil dieser Durchführung ist, dass der Mandant wegen Belegen nicht mehr kontaktiert werden muss (denn sie liegen digital vor) und der Steuerberater die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt übernimmt.

Der Steuerbescheid wird vom Finanzamt dem Steuerberater zugesandt und kann somit gleich durch ihn geprüft werden.
Je nachdem kann er dann unmittelbar Einspruch einlegen. Somit wird die Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides in keinem Fall versäumt.

Mandant übergibt dem Steuerberater die Unterlagen in Papierform

Wenn die Entscheidung für diese Variante gefallen ist, sollte auch wie bei der digitalen Abwicklung zuerst ein Gespräch zwischen Mandant und Steuerberater alle offenen Fragen und Details klären.
Das Jahr und die Fakten, welche in der Steuererklärung dargelegt werden, sollten zwischen Mandant und Steuerberater besprochen werden.

Auch hier sind alle Gesprächsformen – persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz – denkbar.
Am sinnvollsten ist aber ein persönliches Gespräch.
Denn in einem persönlichen Gespräch kann man ausführlicher miteinander reden und besser aufeinander eingehen.

Wir empfehlen Ihnen die Verwendung unserer Checkliste für die Vorbereitung der Steuererklärung.
Wichtig ist in diesem Fall, dass die Belege sortiert sind.

Auch hier gilt:
Der Steuerberater benötigt die Vollmacht für die Vertretung in Steuersachen.
Ein Gespräch nach der Erstellung der Steuererklärung ist erforderlich.
Die Übermittlung der Einkommensteuererklärung erfolgt digital.
Das Finanzamt klärt die Rückfragen direkt mit dem Steuerberater.
Der Steuerberater erhält den Steuerbescheid.
Wenn berechtigt, legt der Steuerberater fristgerecht Einspruch ein.

Bearbeitungszeit des Steuerberaters und des Finanzamtes

Die Steuererklärung sollte unter normalen Umständen innerhalb von zwei bis vier Wochen vom Steuerberater bearbeitet und fertiggestellt sein.
Hier kommt es aber auch darauf an, ob der Mandant die Unterlagen vollständig eingereicht hat bzw. zeitnah die Rückfragen des Steuerberaters beantwortet.
Sehr wichtig ist hierbei eine gute und zügige Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater.
Die Bearbeitungszeit des Finanzamtes liegt in der Regel auch nochmal zwischen vier bis zwölf Wochen, ist aber abhängig vom jeweiligen Finanzamt.

Haben Sie Fragen? 

Dann schreiben Sie uns bitte eine Mail an: info@unternehmen-steuer.de
Telefon: 0800/7243239

Jetzt Mandant werden: https://unternehmen-steuer.de/mandant-werden/

 

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