Wie Sie trotz Corona-Krise ihr Unternehmen auf Erfolgskurs halten

Die derzeitige Corona-Pandemie bringt schwerwiegende Folgen für die Menschen auf der ganzen Welt, aber auch für die Wirtschaft mit sich. Kein Unternehmen soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und vor allem sollen keine Arbeitsplätze verloren gehen.

Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst und die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erleichtert.

Darunter fällt die Absenkung des Quorums, der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10%, teilweiser Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.

Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen in dieser Krise zu unterstützen.

Mögliche Sofortmaßnahmen:

Um Liquiditätsengpässe zu verhindern, erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft eine steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen, die eine Gewährung von Stundungen erleichtert und die steuerlichen Vorauszahlungen anpasst.

Nutzen Sie dies, um die Belastung so gering wie möglich zu halten.

Wir empfehlen Ihnen folgende Anträge zu stellen:

• Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

• Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

• Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages

• Herabsetzung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

zusätzlich folgende Anträge auf Stundung:

• Der Einkommensteuerzahlung

• Der Gewerbesteuerzahlung

• Der Körperschaftsteuerzahlung

Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Ein weiteres Maßnahmenpaket der Bundesregierung ist, den Unternehmen durch eine KfW-Förderung die kurzfristige Versorgung mit Liquidität zu erleichtern. Für die Kreditprogramme werden auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessert.

Möchten Unternehmen eines dieser Programme nutzen, können sie sich an ihre Hausbank bzw. an ihre Finanzierungspartner wenden.

Die Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Jetzt weitere Infos & kostenlosen Muster-Antrag für die Finanzbehörden anfordern

info@monschein-steuerberater.de

 www.monschein-steuerberater.de

 Gerne beraten wir Sie hierzu auch digital via Skype oder Zoom.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

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